Reine Vollkommenheit
Ist Personsein eine reine Vollkommenheit?
Dieser Sachverhalt wirft die Frage auf, ob Personsein eine reine Vollkommenheit im scotischen Sinn ist. Hier auf kann im Rückgriff auf andere Untersuchungen kurz geantwortet werden: Personsein ist eine reine Vollkommenheit, da „es absolut besser [ist], Person zu sein, als etwas anderes zu sein, was mit dem Person-Sein nicht vereinbar wä- re.“ D. h. die notwendige Wesenheit der Person, nach deren Wesensgesetzen das reale Wesen jeder Person ist, ist frei von Mängeln, die z. B. mit dem absoluten Sein nicht vereinbar wären. Die beiden unterschiedlichen Existenzformen von Personsein können mit Ingarden durch zwei unterschiedliche Seinsbegriffe präzise ausgedrückt werden. Nämlich durch den Seinsbegriff eins – kontingentes Personsein – (vgl. Abb. 4.2.), der folgende Seinsmerkmale besitzt: Autonomie, Abgeleitetheit, Selbständigkeit und Abhängigkeit und durch den Seinsbegrff sechs – absolutes Personsein – (vgl. Abb. 4.2.), der folgende Seinsmerkmale be- sitzt: Autonomie, Ursprünglichkeit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Der Seinsbegriff eins unterscheidet sich folglich in Bezug auf seine Existenzweise vom Seinsbegriff sechs durch die Seinsmerkmale Abgeleitetheit und Abhängigkeit. Hieraus kann geschlossen werden, dass weder Seinsursprünglichkeit Seinsab- geleitetheit, noch Seinsabhängigkeit Seinsunabhängigkeit zur notwendigen Wesenheit der Person gehören können.