Welcher Seinsbegriff subsumiert Personsein beziehungsweise menschliches Personsein?

Um die grundlegende Frage, zu welchem Seinsbegriff die Person gehören kann, beantworten zu können, muss zuvor folgende Frage gestelltwerden:Welche unterschiedlichen Seinsbegriffe, bestehend aus vier bzw. drei Eigenschaften, lassen sich durch die Kombination der oben zitierten acht sich jeweils paarweise ausschließenden Eigenschaften verschiedener Existenzformen bilden? Diese kombinatorische Aufgabe wird in der nachfolgenden Abb. 4.2. gelöst. Es gibt 16 verschiedene kombinierte Seinsbegriffe mit jeweils vier verschiedenen, einander nicht ausschließenden, Eigenschaften und 32 Seinsbegriffe mit jeweils drei verschiedenen, einander nicht ausschließenden, Eigenschaften. Beim Betrachten der Abb. 4.2. fällt auf, dass nur acht verschiedene Seinsbegriffe farblich hervorgehoben sind. Dies liegt daran, dass die eingeklammerten Seinsbegriffe einander ausschließende Eigenschaften enthalten und deswegen unmöglich sind. Jede Tabellenspalte beinhaltet die beiden sich gegenseitig ausschließenden Eigenschaften des Gegensatzpaares, die deswegen auch mit dem ausschließenden Oder (˙{\dot \lor}) gekennzeichnet sind. Darüber hinaus gibt es, wie Ingarden bemerkt, weitere sich gegenseitig ausschließende Seinseigenschaften, nämlich: „Seinsunabhängigkeit und Seinsabhängigkeit,“ „Seinsursprünglichkeit und Seinsheteronomie,“ „Seinsunabhängigkeit im absoluten Sinne und Seinsunselbständigkeit,“ „Seinsunselbständigkeit und Seinsabhängigkeit“ und „Seinsheteronomie und Seinsunabhängigkeit“. Die Seinsbegriffe mit drei unterschiedlichen Eigenschaften, die nicht farblich hervorgehoben sind, fallen mit den farblich hervorgehobenen Seinsbegriffen zusammen. Diese Untersuchung ist ein Nachvollziehen der

Acht farblich hervorgehobene Seinsbegriffe nach Roman Ingarden (1964, 124f.), (Vgl. auch Wachter, 2000, S. 81) – die eingeklammerten Seinsbegriffe enthalten einander ausschließende Eigenschaften und sind deswegen unmöglich – die Seinsbegriffe mit drei unterschiedlichen Eigenschaften, die nicht farblich hervorgehoben sind, fallen mit den farblich hervorgehobenen Seinsbegriffen zusammen

48 Seinsbegriffe

SeinsbegriffAutonomie˙{\dot \lor} HeteronomieUrsprünglichkeit ˙{\dot \lor} AbgeleitetheitSelbständigkeit˙{\dot \lor} UnselbständigkeitUnabhängigkeit˙{\dot \lor} Abhängigkeit
1.AutonomieAbgeleitetheitSelbständigkeitAbhängigkeit
2.AutonomieAbgeleitetheitSelbständigkeitUnabhängigkeit
(3.)AutonomieAbgeleitetheitUnselbständigkeitAbhängigkeit
(4.)AutonomieAbgeleitetheitUnselbständigkeitUnabhängigkeit
5.AutonomieUrsprünglichkeitSelbständigkeitAbhängigkeit
6.AutonomieUrsprünglichkeitSelbständigkeitUnabhängigkeit
(7.)AutonomieUrsprünglichkeitUnselbständigkeitAbhängigkeit
(8.)AutonomieUrsprünglichkeitUnselbständigkeitUnabhängigkeit
9.HeteronomieAbgeleitetheitSelbständigkeitAbhängigkeit
(10.)HeteronomieAbgeleitetheitSelbständigkeitUnabhängigkeit
(11.)HeteronomieAbgeleitetheitUnselbständigkeitAbhängigkeit
(12.)HeteronomieAbgeleitetheitUnselbständigkeitUnabhängigkeit
(13.)HeteronomieUrsprünglichkeitSelbständigkeitAbhängigkeit
(14.)HeteronomieUrsprünglichkeitSelbständigkeitUnabhängigkeit
(15.)HeteronomieUrsprünglichkeitUnselbständigkeitAbhängigkeit
(16.)HeteronomieUrsprünglichkeitUnselbständigkeitUnabhängigkeit
17.AutonomieAbgeleitetheitSelbständigkeit
18.AutonomieAbgeleitetheitUnselbständigkeit
19.AutonomieUrsprünglichkeitSelbständigkeit
20.AutonomieUrsprünglichkeitUnselbständigkeit
21.HeteronomieAbgeleitetheitSelbständigkeit
22.HeteronomieAbgeleitetheitUnselbständigkeit
(23.)HeteronomieUrsprünglichkeitSelbständigkeit
(24.)HeteronomieUrsprünglichkeitUnselbständigkeit
25.AbgeleitetheitSelbständigkeitAbhängigkeit
(26.)AbgeleitetheitUnselbständigkeitAbhängigkeit
27.UrsprünglichkeitSelbständigkeitAbhängigkeit
(28.)UrsprünglichkeitUnselbständigkeitAbhängigkeit
29.AbgeleitetheitSelbständigkeitUnabhängigkeit
(30.)AbgeleitetheitUnselbständigkeitUnabhängigkeit
31.UrsprünglichkeitSelbständigkeitUnabhängigkeit
(32.)UrsprünglichkeitUnselbständigkeitUnabhängigkeit
33.AutonomieSelbständigkeitAbhängigkeit
34.AutonomieSelbständigkeitUnabhängigkeit
(35.)AutonomieUnselbständigkeitAbhängigkeit
(36.)AutonomieUnselbständigkeitUnabhängigkeit
37.HeteronomieSelbständigkeitAbhängigkeit
(38.)HeteronomieSelbständigkeitUnabhängigkeit
39.HeteronomieUnselbständigkeitAbhängigkeit
(40.)HeteronomieUnselbständigkeitUnabhängigkeit
41.AutonomieAbgeleitetheitAbhängigkeit
42.AutonomieAbgeleitetheitUnabhängigkeit
43.AutonomieUrsprünglichkeitAbhängigkeit
44.AutonomieUrsprünglichkeitUnabhängigkeit
45.HeteronomieAbgeleitetheitAbhängigkeit
(46.)HeteronomieAbgeleitetheitUnabhängigkeit
(47.)HeteronomieUrsprünglichkeitAbhängigkeit
(48.)HeteronomieUrsprünglichkeitUnabhängigkeit

durch Ingarden genannten acht verschiedenen Seinsbegriffe, gemäß ihrer unterschiedlichen existentialenMomente. Diesem Nachvollziehen liegt aber immer die Grundfrage dieser Untersuchung, nämlich die nach dem Sein bzw. der Seinsform der Person, zu Grunde. Die von Ingarden beschriebenen acht Seinsbegriffe lassen sich innerhalb seiner Untersuchung und Terminologie formalontologisch bestimmen. Diese Untersuchung folgt aber dem eingangs umrissenenMetaphysikverständnis. D. h., es gibt im strengen Sinn kein metaphysikfreies Philosophieren über die Wirklichkeit bzw. über das Seiende qua Seiendes, denn jede gegenteilige Behauptung setzt, wenigstens stillschweigend, einen bestimmten metaphysischen Standpunkt voraus. Dies gilt auch dann, wenn dieser Standpunkt postmetaphysisch oder dgl. genannt wird.79 Überdies ist dieMetaphysik jene Wissenschaft, in der mittels der Einsicht, wie in Kap. 2 dargelegt, zu unumstößlich wahren synthetischen und universellen Urteilen (Urteilsinhalten) a priori gelangt werden kann, die nicht deduziert worden sind. Somit kann hier gefragt werden, welcher materialer Gehalt dem jeweiligen Seinsbegriff zukommt. Insbesondere soll gefragt werden, unter welchen Seinsbegriff Personsein gefasst werden kann. Um dies festzustellen, sollen nun im Rückgriff auf Ingarden kurze definitorische Beschreibungen der vier sich jeweils gegenseitig ausschließenden Eigenschaften der verschiedenen Existenzformen wiedergegeben werden.

Mit welchem ingard’schen Seinsbegriff ist Personsein vereinbar? Nach welchen Kriterien ist hier eine Auswahl vorzunehmen? M. a.W. welchem der acht ingard’schen Seinsbegriffe kann personales Sein berechtigterweise zugeordnet werden, da der entsprechende Seinsbegriff mit dem notwendigen Wesen der Person vereinbar ist? Die Person kann in all den Seinsmodi existieren, die mit ihrem notwendigen Sosein kompatibel sind. Das notwendige Wesen der Person kann, vor dem geistigen Auge betrachtet, kraft seiner Intelligibilität über die in seinem notwendigenWesen fundierten wesensnotwendigen Sachverhalte Erkenntnis vermitteln. Dies ist keine rein empirische Erkenntnis, wohl aber ist sie empirisch vermittelt worden. D. h. ohne eine Soseinserfahrung, die empirisch vermittelt sein kann, kann der Mensch zu keiner Soseinserfahrung gelangen. Diese Sachverhalte sind besonders für die Frage nach dem Sein der menschlichen Person und auf der Suche nach einem adäquaten Personbegriff relevant. Nun sollen die acht in Abb. 4.2. farblich hervorgehobenen Seinsbegriffe nach Ingarden auf ihre jeweilige Kompatibilität mit Personsein hin analysiert werden. 84 Der erste farblich hervorgehobene Seinsbegriff zeichnet sich durch folgendeMerkmale aus: Autonomie, Abgeleitetheit, Selbständigkeit und Abhängigkeit. 85 Aufgrund seiner Seinsabgeleitetheit und Seinsabhängigkeit gehört er, mit Ingarden gesprochen, dem relativen Sein an. Nun kann geprüft werden, ob mit diesem ersten Seinsbegriff menschliches Personsein kompatibel ist oder nicht. Hierzu kann gefragt werden, ob menschliches Personsein mit den einzelnen Merkmalen dieses ersten Seinsbegriffs kompatibel ist. Besitzt die menschliche Person Seinsautonomie? Gemäß dem substanzontologisch-relationalen Personbegriff ist die menschliche Person ein Selbstand, ein einzigartig-unwiederholbares, geistig-lebendiges einheitliches Seiendes. Dieses menschliche Seiende besitzt also, auch unabhängig vom jeweiligen vertretenen Personbegriff, Substanzialität und damit ist es seinsautonom, da es einen dynamischen Seinsdarunterstand (Ingarden nennt dies „Seinsfundament“) besitzt. Das nächste Merkmal des ersten Seinsbegriff ist Seinsabgeleitetheit. Ist die menschliche Person seinsabgeleitet? Seinsabgeleitetheit bedeutet soviel wie Kontingentsein. Kontingentes Sein ist also Sein, das nicht notwendig ist (nur das absolute Sein, d. h. Gott, ist notwendig bzw. seinsursprünglich). Somit trifft das zweite Merkmal des ersten Seinsbegriff auch auf die menschliche Person zu. Besitzt die menschliche Person Seinsselbständigkeit? Dass menschliches Personsein den Charakter des Für-sich-selbst-Seins besitzt, kann aus seiner erkennbarenWesensunmöglichkeit erschlossen werden, anderem Seienden akzidental innezuwohnen. Menschliches Personsein kann also kein Akzidenz sein, das nur in anderem selbständigen Seienden inhärieren kann. Die menschliche Person kann also keinem Anderen inhärieren, ist kein Zustand oder eine bloße zeitliche Phase eines anderen Seienden und besitzt deswegen Seinsselbständigkeit. Zuletzt kann gefragt werden, ob die menschliche Person von einem anderen Sein seinsabhängig ist. Seinsselbständige Seiende können entweder seinsabhängig sein oder (das nicht notwendig ist (nur das absolute Sein, d. h. Gott, ist notwendig bzw. seinsursprünglich). Somit trifft das zweiteMerkmal des ersten Seinsbegriff auch auf die menschliche Person zu. Besitzt die menschliche Person Seinsselbständigkeit? Dass menschliches Personsein den Charakter des Für-sich-selbst-Seins besitzt, kann aus seiner erkennbarenWesensunmöglichkeit erschlossen werden, anderem Seienden akzidental innezuwohnen. Menschliches Personsein kann also kein Akzidenz sein, das nur in anderem selbständigen Seienden inhärieren kann. Die menschliche Person kann also keinem Anderen inhärieren, ist kein Zustand oder eine bloße zeitliche Phase eines anderen Seienden und besitzt deswegen Seinsselbständigkeit. Zuletzt kann gefragt werden, ob die menschliche Person von einem anderen Sein seinsabhängig ist. Seinsselbständige Seiende können entweder seinsabhängig sein oder (Y) seinsunabhängig.Da die menschliche Person ihren ontologisch zureichenden Daseinsgrund nicht in sich selbst hat, wird sie, insofern sie existiert, von einem anderen Sein, dem absoluten Sein, im Sein erhalten. Es kann somit resümiertwerden, dass menschliches Personsein mit dem ersten Seinsbegriff (Abb. 4.2.) kompatibel ist und deswegen unter ihn subsumiert werden kann. Der zweite farblich hervorgehobene Seinsbegriff unterscheidet sich vom ersten Seinsbegriff nur durch die Seinsunabhängigkeit. Seinsbegriff zwei hat überdies die folgenden Merkmale: Autonomie, Abgeleitetheit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Dieser Seinsbegriff ist nicht mit dem menschlichen Personsein vereinbar, da die menschliche Person kontingent ist, und deswegen nicht seinsunabhängig sein kann. Somit kann vonWachter zugestimmtwerden,wenn er diesen Seinsbegriff als „wahrscheinlich leer“88 einschätzt, da er lediglich eine formale Distinktion ohne Fundament in der Wirklichkeit zu sein scheint. Der Seinsbegriff fünf hat die folgendenMerkmale: Autonomie, Ursprünglichkeit, Selbständigkeit und Abhängigkeit. Dieser Seinsbegriff hat keinen Inhalt, da „[n]ur Gott […] seinsursprünglich und seinsselbständig [ist]. Gott ist aber seinsunabhängig.“ Somit ist auch dieser Seinsbegriff nicht mit dem menschlichen Personsein kompatibel. Der Seinsbegriff sechs hat die folgenden Merkmale: Autonomie, Ursprünglichkeit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Ingarden nennt diesen Seinsbegriff „[a]bsolutes Sein“. Dieser Seinsbegriff ist nicht mit dem menschlichen Personsein kompatibel, da die menschliche Person wesensunmöglich seinsurspünglich und seinsunabhängig sein kann. Jedoch ist Seinsbegriff sechs mit dem absoluten bzw. göttlichen Personsein kompatibel. Der Seinsbegriff neun ist nicht mit Personsein vereinbar, da er das Seinsmerkmal der Seinsheteronomie besitzt, das nicht mit dem notwendigen Wesen der Person vereinbar ist. Die Seinsbegriffe 18, 20 und 22 sind generell nicht mit dem Personsein vereinbar aufgrund des ihnen zu eigenen Seinsmerkmals der Unselbständigkeit, das nicht mit der notwendigen Wesenseingenschaft der Person, nämlich der Seinsselbständigkeit vereinbar ist.


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