Notwendige Soseinseinheiten

Conrad-Martius schreibt über die Unterscheidung zwischen ὄν καθ‘ αὑτό und ὄν κατὰ συμβεβηκός folgendes:

„Obgleich nun gewiß zwischen jener wesenhaften Notwendigkeit, die keine Ausnahmen haben kann, und dieser ‘Notwendigkeit’, die solche Ausnahmen erlaubt, ein tiefgreifender Unterschied besteht, so ist doch beides unter einem wesentlichen Gesichtspunkt zusammenfaßbar: Was nämlich notwendig immer oder aber in den meisten Fällen vorhanden ist oder eintritt, das gehört zum eigenen Wesen oder doch zur eigenen spezifischen Natur des betreffenden Gegenstandes. Es hat in diesem Wesen oder in dieser Natur seine Ursache. Was sich dagegen nur zufällig einmal durch außergewöhnliche Umstände mit dem Betreffenden zusammenfindet, hat nicht seine Ursache im Wesen oder in der Natur des Gegenstandes, sondern hat eine außerhalb derselben liegende Ursache […] Den Gegensatz von ὄν καθ‘ αὑτό und ὄν κατὰ συμβεβηκός treffen wir also nur dort an, wo ein eigenes Wesen vorausgesetzt werden kann. Gründet der Sachverhalt in diesem Wesen oder konstituiert er es, so kommt das betreffende Selbstverhalten καθ‘ αὑτό zu. Gründet es dagegen nicht in seinem Wesen und gehört es auch nicht zur naturhaften Konstitution desselben, so ist das Gegenständliche ein Soseiendes κατὰ συμβεβηκός“ (Conrad-Martius, 1957, 46f.).


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