Geist-Materie

Grundverschiedene Interpretationsansätze von Geist und Materie

Der Mensch als ein Wesen von Geist und Materie

Zwei Urgegebenheiten dieser Welt sind Geist und Materie - das Wesen, das diese in sich vereint, ist der Mensch… Der Mensch erfährt sich also einerseits als ein Wesen, dass diese entgegengesetzten Wirklichkeiten vereint und andererseits als derjenige der über sie nachdenkt und diese interpretiert.

Das Sein der menschlichen Person unterscheidet sich wesentlich, so kann erkannt werden, von allem apersonalen Sein dadurch, dass es ein geistiges Lebensprinzip bzw. eine geistige Wesensform besitzt. Das Lebensprinzip oder diese Wesensform kann als der ontologisch zureichende Grund für die Einheit und Identität des jeweiligen Lebewesens begriffen werden. Warum ist das so?

Die Wesensform oder das Lebensprinzip kann als die einheits- und substanzstiftende Form des lebendigen Seienden, das sie besitzt, verstanden werden. Unter Form wird hier das nicht-materielle Ordnungs- bzw. Strukturprinzip verstanden, das der ontologisch zureichende Grund für das reale Sosein eines Seienden ist. Das Ordnungs- bzw. Strukturprinzip strukturiert den Wesensstoff. Die Einheit von Wesensstoff und Wesensform konstituiert das substantielle Seiende. Diese Sachverhalte gelten auch für den Menschen bzw. für das menschliche Personsein. Denn dafür, dass Etwas existiert (Dasein) und auch dafür, dass es so existiert, wie es existiert (Sosein), bedarf es eines ontologisch zureichenden Grundes. Der Mensch besitzt kraft seines einfachen Lebensprinzips vegetatives, sensitives und rationales Leben. Die menschliche Person bzw. der Mensch besitzt aber keine drei verschiedenen Leben, die in ihm z. B. nebeneinander existieren, sondern ein Leben, das in sich per eminentiam die drei verschiedenen Lebensvermögen vereint und trägt. Folglich ist das rationale Leben der menschlichen Person nicht einfach eine graduell höhere Form des biologischen Lebens, sondern, wie eine genauere philosophische Analyse aufweisen kann, ist das geistige Leben wesentlich vom rein biologischen Leben verschieden. Im Fall der menschlichen Person ist das vegetative und sensitive Leben des Menschen durch das rationale Leben innerhalb des einen und einfachen Lebensprinzips, das der Mensch besitzt, überformt und deswegen auch enthalten. Der Mensch wird hierbei als eine personale Einheit von Leib und Seele (geistiges Lebensprinzip), als Person im Leib begriffen. Mit Aristoteles kann also begriffen werden, dass der Mensch nicht durch drei verschiedene Formen konstituiert wird, sondern dass die menschliche Person nur eine einzige, einfache, unteilbare und unmitteilbare Form besitzt, durch die sie in ihrem menschlichen Personsein mitkonstiuiert wird. Diese Form kann als geistiges substanzstiftendes Lebensprinzip des Menschen begriffen werden. Gemäß dem in dieser Untersuchung verteidigten Hylemorphismus ist die menschliche Person eine Formeinheit aus Leib und Seele.

Der Mensch als ein Wesen von Geist und Materie

Zwei Urgegebenheiten dieser Welt sind Geist und Materie - das Wesen, das diese in sich vereint, ist der Mensch… Der Mensch erfährt sich also einerseits als ein Wesen, dass diese entgegengesetzten Wirklichkeiten vereint und andererseits als derjenige der über sie nachdenkt und diese interpretiert.

Das Sein der menschlichen Person unterscheidet sich wesentlich, so kann erkannt werden, von allem apersonalen Sein dadurch, dass es ein geistiges Lebensprinzip bzw. eine geistige Wesensform besitzt. Das Lebensprinzip oder diese Wesensform kann als der ontologisch zureichende Grund für die Einheit und Identität des jeweiligen Lebewesens begriffen werden. Warum ist das so?

Die Wesensform oder das Lebensprinzip kann als die einheits- und substanzstiftende Form des lebendigen Seienden, das sie besitzt, verstanden werden. Unter Form wird hier das nicht-materielle Ordnungs- bzw. Strukturprinzip verstanden, das der ontologisch zureichende Grund für das reale Sosein eines Seienden ist. Das Ordnungs- bzw. Strukturprinzip strukturiert den Wesensstoff. Die Einheit von Wesensstoff und Wesensform konstituiert das substantielle Seiende. Diese Sachverhalte gelten auch für den Menschen bzw. für das menschliche Personsein. Denn dafür, dass Etwas existiert (Dasein) und auch dafür, dass es so existiert, wie es existiert (Sosein), bedarf es eines ontologisch zureichenden Grundes. Der Mensch besitzt kraft seines einfachen Lebensprinzips vegetatives, sensitives und rationales Leben. Die menschliche Person bzw. der Mensch besitzt aber keine drei verschiedenen Leben, die in ihm z. B. nebeneinander existieren, sondern ein Leben, das in sich per eminentiam die drei verschiedenen Lebensvermögen vereint und trägt. Folglich ist das rationale Leben der menschlichen Person nicht einfach eine graduell höhere Form des biologischen Lebens, sondern, wie eine genauere philosophische Analyse aufweisen kann, ist das geistige Leben wesentlich vom rein biologischen Leben verschieden. Im Fall der menschlichen Person ist das vegetative und sensitive Leben des Menschen durch das rationale Leben innerhalb des einen und einfachen Lebensprinzips, das der Mensch besitzt, überformt und deswegen auch enthalten. Der Mensch wird hierbei als eine personale Einheit von Leib und Seele (geistiges Lebensprinzip), als Person im Leib begriffen. Mit Aristoteles kann also begriffen werden, dass der Mensch nicht durch drei verschiedene Formen konstituiert wird, sondern dass die menschliche Person nur eine einzige, einfache, unteilbare und unmitteilbare Form besitzt, durch die sie in ihrem menschlichen Personsein mitkonstiuiert wird. Diese Form kann als geistiges substanzstiftendes Lebensprinzip des Menschen begriffen werden. Gemäß dem in dieser Untersuchung verteidigten Hylemorphismus ist die menschliche Person eine Formeinheit aus Leib und Seele.

Die Matiere als Modus der Vereinzelung / Idiviaualisierung

Gemäß der durch Aristoteles entwickelten bzw. entdeckten Lehre, des sog. Hylemorphismus bestehen die selbständigen kontingenten Seienden nicht nur aus Form (μορφή), sondern als eine Einheit von Form und Materie (ὕλη). Diese Einheit aus Form und Materie bildet eine zusammengesetzte Substanz. Materie kann also als ein zugrundeliegendes Stoffprinzip begriffen werden, nämlich als dasjenige, das nicht strukturiert, bestimmungslos ist und durch die Form eine Bestimmung bzw. Struktur erfährt, also informiert wird. Durch diese Erklärung wird deutlich, dass die so verstandene Materie und Form komplementäre Seinsprinzipien eines realen kontingenten Dinges sind.

Es kann zwischen der Materie_1 und der Materie_2 unterschieden werden. Die Materie_1 wird auch klassischer Weise materia prima genannt und existiert nicht für sich allein. D. h. Materie_1 ist vollkommen seinsunselbständig und kann deswegen auch wesensunmöglich für sich existieren. Das Seiende, das in der Alltagssprache als ‘Materie’ bezeichnet wird, ist Materie_2. Materie_2 kann somit als materielles Seiendes im Gegensatz zu rein geistigem Seienden aufgefasst werden. Folglich ist ein materielles Seiendes immer schon eine zusammengesetzte Substanz, eine Einheit von Form und Materie_1. Nur das absolute Sein ist nur Form, actus purus. Aristoteles schreibt: „ἔστι δ’ ἡ μὲν ὕλη δύναμις, τὸ δ’ εἶδος ἐντελέχεια“ („Die Materie ist Potenz/Möglichkeit, die Form aber ist Vollendung (Entelechie)“6). Die Begriffe, für die die Worte Materie_1 (ὕλη) und Potenz (δύναμις) stehen, als auch die Begriffe, für die die Worte Form (μορφή) und Akt bzw. Entelechie (ἐντελέχεια) stehen, meinen jeweils dieselbe Wirklichkeit in verschiedenen Betrachtungsweisen.

Somit sind mit Aristoteles gesprochen das kontingente Seiende sowohl aus Materie_1 bzw. Potenz und Form bzw. Akt zusammengesetzt. Diese ontologische Zusammensetzung von Materie_1 bzw. Potenz und Form bzw. Akt ermöglicht überhaupt eine Veränderung, Bewegung bzw. einen Wandel des Seienden. ‘Potenz’ als komplementärer Gegenbegriff zu ‘Akt’ ist ein Synonym von δυνάμει ὂν, also mögliches Seiendes, das durch die Form bzw. den Akt als Strukturprinzip durchformt werden kann und so ἐνεργείᾳ ὂν (aktuelles Seiendes bzw. Seiendes in Vollendung) wird. Das δυνάμει ὂν ist also keine reine logische Denkmögklichkeit, sondern Seiendes in der Modalität zwischen Nicht-Sein und Wirklich-Sein. Es ist das Noch-unbestimmte-Sein bzw. das Noch-unstrukturierte-Sein, „τὸ γὰρ δυνάμει ὂν καὶ μὴ ἐντελεχείᾳ τὸ ἀόριστόν ἐστιν“ („denn was nur dem Vermögen, nicht der Wirklichkeit nach ist, das ist das Unbestimmte.“7), wie Aristoteles schreibt. Wenn die Materie_1 bzw. die Potenz nicht durch die Form bzw. den Akt durchformt bzw. aktuiert wird, kann keine zusammengesetzte Substanz, kein Seiendes (Materie_2) entstehen. Wenn jedoch schon eine zusammengesetzte Substanz existiert, die aus Potenz und Akt bzw. aus Materie_1 und Form besteht, kann diese nur durch das Aktprinzip von der Seinsmöglichkeit in die Seinswirklichkeit überführt werden, also aktuiert bzw. durchformt werden und so etwas Anderes werden.

Materie als "Schenkungsform des Geistes"

dem 13. Jahrhundert geprägten Begriff der menschlichen Person als esse morale. Die menschliche Person ist, mit Kobusch gesprochen, aufgrund ihrer „Seinsweise des esse morale“ ein Freiheitswesen, das eine spezizfsche Form der Würde besitzt und dem deswegen eine spezizfische Wertantwort gebührt. Die menschliche Person ist also kein Schichtwesen oder dgl. ohne einheitliche substanzstiftende Form / Natur. Die menschliche Person ist auch keine geis- tige Substanz plus einem Leib, den sie durch den Tod verliert, sondern eine selbständige, individuelle Einheit einer rationalen Form, die den menschlichen Leib mitkonstituiert. Zwar ist die einfache und unteilbare menschliche Geistsee- le, die drei Seelenprinzipien (das vegetative, sensitive und intellektuelle) in sich fasst, substanziell vom menschlichen Körper bzw. Leib verschieden (wesens- verschieden), doch gerade deshalb kann sie die Form264 des Leibes sein. Die personale Geistseele ist überdies das Individuationsprinzip des Menschen. Hier- zu kann u. a. der Konvenienzgrund angeführt werden, dass das vollkommenere Sein darauf angelegt ist, das weniger vollkommenere Sein zu individuieren. Die personale Geistseele ist somit eine individuelle Teilsubstanz, die deswegen auch potentiell unabhängig vom Leib, auch in ihrer Einmaligkeit und Individuali- tät bestehen kann.266 In diesem Sinn und zusammen mit dem menschlichen Leib ist die menschliche Person eine Form-Einheit zweier Teilsubstanzen. Die incomplete Substanz, also das personal-geistige Lebensprinzip als solches, ist intrinsisch individuell und kann deswegen Materie individuieren. Im Sinne des soeben skizzierten Hylemorphismus ist also das personale geistige Lebensprinzip des Menschen die Form des Leibes und somit auch der Leib-Seele-Einheit


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Footnotes

  1. (Aristoteles, 1995, 1. 412a, 9f.; S. 61) Die Übers. ins Deutsche stammt von W. Theiler.˄

  2. (Aristoteles, 2009, Gamma. 4. 1007b, 28f.; S. 149). Die Übers. ins Deutsche stammt von Hermann Bonitz.˄


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