Was sind Sachverhalte?

Hedwig Conrad-Martius erklärt hierzu: „Das intentionale Korrelat des Urteils ist der Sachverhalt.“ (Conrad-Martius, 1957, S. 21) Unter Sachverhalt wird, wie es besonders Reinach philosophisch herausgearbeitet hat, ein b-Sein bzw. nicht-b-Sein eines A verstanden. (Reinach, 1989b, S. 426) Sachverhalte bestehen unabhängig vom menschlichen Bewusstsein. Es bestehen unendlich viele Sachverhalte von unterschiedlicher Modalität, die alle möglichen verschiedenen Seinsbereiche betreffen können. „Sachverhalte stehen in Beziehung von Grund und Folge; [nur sie] können als Gründe und Folgen auftreten.“ Reinach schreibt ferner über die Sachverhalte:

„Apriorisch sind die Sachverhalte, sie sind es insofern die Prädikation in ihnen, das b-Sein etwa, gefordert ist durch das Wesen des A, insofern es in diesem Wesen notwendig gründet. Sachverhalte bestehen, gleichgültig, welches Bewußtsein sie erfaßt und ob überhaupt ein Bewußtsein sie erfaßt. Das Apriori hat an und für sich mit dem Denken und Erkennen auch nicht das mindeste zu tun. Das gilt es in aller Schärfe einzusehen“ (Reinach, 1989c, 544f.).


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